Klasse Motorrad A
Klasse A
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg und 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- Anmeldung ab 23 ½ Jahren
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag
- Führerschein wird erst am 24. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
Theorie Unterricht ist Gesetzlich vorgeschrieben
Diese ist in allen Motorrad Klassen gleich
Bei Ersterteilung 16 Unterrichtseinheiten – Dauer jeweils 90 Minuten
Bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten
Motorräder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind:
- Klasse AM
- Klasse A1
- Klasse A2
Praxis
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
12 Sonderfahrten sind Gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
- 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A2 von unter 2 Jahren:
- 3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
- 2 Stunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- A:
- Dauer mindestens 60 Minuten,
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei der Stadt Köln – Führerscheinstelle –
Biometrisches Passbild, Sehtest,
Personalausweis, Ausbildungsvertrag