Klasse Motorrad A

Klasse A

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg und 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2

  • Anmeldung ab 23 ½ Jahren
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag
  • Führerschein wird erst am 24. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich

Theorie Unterricht ist Gesetzlich vorgeschrieben

Diese ist in allen Motorrad Klassen gleich

Bei Ersterteilung 16 Unterrichtseinheiten – Dauer jeweils 90 Minuten

Bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten

Motorräder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind:

  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2

Praxis

Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell

12 Sonderfahrten sind Gesetzlich vorgeschrieben:

  • 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
  • 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
  • 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A2 von unter 2 Jahren:

  • 3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
  • 2 Stunden á 45 Minuten Autobahn
  • 1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  •  A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von  A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

  •  A:
    • Dauer mindestens 60 Minuten,
    • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei der Stadt Köln – Führerscheinstelle –

Biometrisches Passbild, Sehtest,
Personalausweis, Ausbildungsvertrag

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