Klasse Motorrad A2

Klasse A2

gibt es für die 18- bis 23 jährigen zuerst nur »beschränkt«.

Theorie Unterricht ist Gesetzlich vorgeschrieben

Diese ist in allen Motorrad Klassen gleich

Bei Ersterteilung 16 Unterrichtseinheiten – Dauer jeweils 90 Minuten

Bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten

Mindestalter 18 Jahre

Motorräder (auch mit Beiwagen) mit Leistungsbeschränkung:

Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind:

Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem

Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A mit einer praktischen Prüfung erwerben

Das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, darf nicht mehr als 70 kW / 96 PS haben

 

Praxis

Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell

12 Sonderfahrten sind Gesetzlich vorgeschrieben:

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A1 von unter 2 Jahren:

 

Prüfung

Theorieprüfung ist abzulegen

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei der Stadt Köln – Führerscheinstelle –

Biometrisches Passbild, Sehtest,
Personalausweis, Ausbildungsvertrag

Zur Werkzeugleiste springen