Klasse A2
gibt es für die 18- bis 23 jährigen zuerst nur »beschränkt«.
Theorie Unterricht ist Gesetzlich vorgeschrieben
Diese ist in allen Motorrad Klassen gleich
Bei Ersterteilung 16 Unterrichtseinheiten – Dauer jeweils 90 Minuten
Bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten
Mindestalter 18 Jahre
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit Leistungsbeschränkung:
Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind:
Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A mit einer praktischen Prüfung erwerben
Das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, darf nicht mehr als 70 kW / 96 PS haben
Praxis
12 Sonderfahrten sind Gesetzlich vorgeschrieben:
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A1 von unter 2 Jahren:
Prüfung
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei der Stadt Köln – Führerscheinstelle –
Biometrisches Passbild, Sehtest,
Personalausweis, Ausbildungsvertrag